Der Übungsplan gilt als Aufgebot für den Feuerwehrdienst. Gemäss §30 des Feuerwehrvertrag sind Entschuldigungen in der Regel vor dem Dienst, spätestens
jedoch 3 Tage nachher, dem Kommandanten oder Fourier begründet und schriftlich einzureichen. Unentschuldigte und/oder unbegründete Absenzen werden nach §29 des Feuerwehrvertag
gebüsst.